Alamo hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich wohne in einem 3-geschössigen Haus.
Im Erdgeschoss befindet sich unser Geschäft.
Im 2. Geschoss wohne ich mit Mann und Tochter.
Im 1.Geschoss wohnt eine 70-Jährige Mieterin seit etwa 35 Jahren in einer 80qm 3-Zimmer Wohnung.
Der Mietvertrag wurde seinerzeit durch meinen mittlerweile verstorbenen Vater abgeschlossen.
Als ich das Geschäft und das gesamte Haus übernommen habe,1985, habe ich auch die Mieterin weiter wohnen lassen ohne einen neuen Mietvertrag mit ihr abzuschliessen.
Der alte Mietvertrag liegt mir nicht vor.
Nun ist meine zweite Tochter schwanger geworden. Sie wohnt 15km mit ihrem Lebensgefährten in einer 3Zimmer 83qm Wohnung zusammen.
Diese soll und möchte gerne in unser Geschäft mit einsteigen und dieses in einigen Jahren übernehmen. Aus diesem Grund möchte Sie gerne in die Wohnung unserer Mieterin einziehen.
Der grosse Vorteil liegt darin, dass die Tochter dann die Kindererziehung und Einarbeitung perfekt vereinbaren könnte, da sie ja im Erdgeschoss arbeiten würde und im 1.Geschoss wohnen würde.
Nun zu meinen Fragen:
Gilt die Kündigungsfreist von 9Monaten für mich als Vermieterin? Oder muss ich längere Kündigungsfristen, die beim Einzug der Mieterin galten, einhalten?
Ist unsere Situation mit der Schwangerschaft und Übernahme ein ausreichender Grund für die Anmeldung von Eigenbedarf?
Vielen Dank
Ingrid