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ronny82de hat diese Frage gestellt
hallo ich habe eine frage
ich habe ein zimmer als zwischen miete mein vermieter is zurzeit im ausland und hat mir per sms mitgeteilt das er diese woche wieder zurück kommt und ich mein zimmer verlassen soll und räumen soll
was ich dazu sagen muss er hat sein zimmer untervermietet an eine ausländische studentin für die zeit wo er eigt im ausland ist .
ich hab jetzt eine woche zeit die wohnung zuverlassen was kann ich da machen und wie kann ich mich verhalten es gibt bei uns aber kein schriftlichen mietsvertrag ich habe nur ein schreiben von der wohnungsbaugeselschaft wo es genehmigt worden ist das ich hier wohnen darf
bitte um dringende antwort und hilfe

3 Kommentare zu „kündigung ”

Berthelstal Experte! 23.05.2011 06:47

Da Sie eine Genemigung der WBG vorliegen haben, ist von einem mündlichen Mietvertrag auszugehen. Die Kündigung des Mietverhältnisses unterliegt den gleichen Voraussetzungen wie ein schriftlicher Vertrag.

Balkonexperte Experte! 23.05.2011 08:45

In Ergänzug zu Berthelstal:

Bei einem vermieteten leeren Zimmer beträgt die Frist 3 Monate, ist das Zimmer möbliert, Kündigung bis zum 15. des Monats zum Monatsende.

Auch wenn kein schriftlicher Mietvertrag besteht, die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/k_untermiet.htm

ronny82de 24.05.2011 01:15

danke für die infos
hab nun noch eine frage solle er jetzt einfach meine sachen nehmen und sie vor die tür stellen wärend ich nicht da bin was und wie kann ich da vorgehen muss dazu sagen alle mieten sind bezahlt bei mir es gibt keine rückstände von mir und auch so is die wohnung in top zustandt

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