Berthelstal 23.05.2011 06:47
Da Sie eine Genemigung der WBG vorliegen haben, ist von einem mündlichen Mietvertrag auszugehen. Die Kündigung des Mietverhältnisses unterliegt den gleichen Voraussetzungen wie ein schriftlicher Vertrag.
Balkonexperte 23.05.2011 08:45
In Ergänzug zu Berthelstal:
Bei einem vermieteten leeren Zimmer beträgt die Frist 3 Monate, ist das Zimmer möbliert, Kündigung bis zum 15. des Monats zum Monatsende.
Auch wenn kein schriftlicher Mietvertrag besteht, die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/k_untermiet.htm
ronny82de 24.05.2011 01:15
danke für die infos
hab nun noch eine frage solle er jetzt einfach meine sachen nehmen und sie vor die tür stellen wärend ich nicht da bin was und wie kann ich da vorgehen muss dazu sagen alle mieten sind bezahlt bei mir es gibt keine rückstände von mir und auch so is die wohnung in top zustandt