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Kündigung aus Eigenbedarf nach Verkauf
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Kündigung aus Eigenbedarf nach Verkauf
bluefloyd
hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir haben seit gut einem Jahr eine Eigentumswohnung gemietet. Die Vermieterin möchte nun die Wohnung verkaufen. Ich weiß, dass bei Wohnungsverkauf der bisherige Mietvertrag auf den Käufer übergeht; der Käufer wird neuer Vermieter, für uns Mieter ändert sich somit zunächst nichts. Ich habe etwas im Internet recherchiert und bin dabei auf folgende Seite gestoßen:
--
http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrechtsthemen/mietrechtsthemen/eigenbedarf.htm
/> --
Dort wird erwähnt, dass der Käufer uns die Wohnung aufgrund Eigenbedarf kündigen kann. Eigenbedarf liegt beispielsweise vor, wenn er die Wohnung für sich selbst zu Wohnzwecken benötigt. Auf der Seite ist aber auch beschrieben, dass eine solche Kündigung unwirksam ist, wenn der Eigenbedarf von vorneherein absehbar war. Sucht der Käufer eine Wohnung für sich, ist der Eigenbedarf meiner Ansicht nach von vorneherein absehbar.
Bin ich nun in diesem Fall als Mieter geschützt oder kann mir der Käufer die Wohnung trotzdem kündigen?
Stichwörter:
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„Kündigung aus Eigenbedarf nach Verkauf”
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