Susanne
Klares Nein.
In ein NK-Abrechnung gehören nur die Kosten, die im angegebenen Abrechnungszeitraum auch angefallen sind.
Beinhaltet eine Rechnung aus 2006 ggf. Kosten, die bereits in 2005 angefallen sind, so sind diese herauszurechnen.
Hexter
In dem gleichen Zusammenhang:
Wie sieht es dann bei der Abrechnung für Stromkosten aus? Die zugrunde liegende Rechnung wurde dem Vermieter im Oktober 2005 vom StromLieferanten zugestellt und ist aufgesplittet:
- vom 28.09.2004 bis 31.12.2004
- vom 01.01.2005 bis 04.10.2005
Was darf der Vermieter in der NK-Abrechnung für 2005 abrechnen bzw. hier muß/darf er doch auch den Zeitraum in 2004 (also die komplette Rechnung)
in der NK-Abrechnung berücksichtigen?
Oder muß der Vermieter den Anteil der Kosten für 2004 in der NK-Abrechnung für 2004 berücksichtigen, also schätzen und eine evtl. Über- bzw. Unterzahlung des Mieters in der NK-Abrechnung 2005 verrechnen?