Rano
2-Jahres-MV ist durchaus möglich und dann auch einzuhalten.
Für weitere Antworten bedarf es weiterer Details.
Gruß
Ralph
Mieter
Sofern keine vom Gesetzgeber verlangte Begründung für die Befristung (z.B. Eigenbedarf) im Mietvertrag angegeben ist, ist die Befristung nichtig und es kann mit 3monatiger Frist gekündigt werden.
Celeste75
ich hab mal geschaut unter euren links und da hab ich leider was gelesen, was nicht wirklich glücklich macht aber wohl rechtens ist, das mit den Zwei Jahren ist wohl legal und bindend. Danke trotzdem für die hilfe <!-- s --><!-- s -->