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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Ihr Lieben, vielleicht könnt ihr mir ja helfen. Ich habe einen 2 Jahres Mietvertrag unterschrieben (beginn 01. Sep.2005). Nun meine Frage, ist das legal und rechtskräftig? Kann ich nicht die ganz normale Küdigungsfrist nutzen ( vielleicht ist das eine dumme frage, dann sorry) Falls nicht, würde ich mich über schnelle Antwort freuen Wir wollen so gerne ausziehen! Vielen Dank schon mal
Liebe Grüße Celeste*
Stichwörter: jahresvertrag + kündigung

3 Kommentare zu „Kündigung bei 2 Jahresvertrag”

Rano Experte!

2-Jahres-MV ist durchaus möglich und dann auch einzuhalten.

Für weitere Antworten bedarf es weiterer Details.

Gruß
Ralph

Mieter Profi

Sofern keine vom Gesetzgeber verlangte Begründung für die Befristung (z.B. Eigenbedarf) im Mietvertrag angegeben ist, ist die Befristung nichtig und es kann mit 3monatiger Frist gekündigt werden.

Celeste75

ich hab mal geschaut unter euren links und da hab ich leider was gelesen, was nicht wirklich glücklich macht aber wohl rechtens ist, das mit den Zwei Jahren ist wohl legal und bindend. Danke trotzdem für die hilfe <!-- s :) --><!-- s :) -->

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