fin
Widersprechen können Sie der Kündigung ab Zustellung dieser. Allerdings frage ich mich im Ernst was Sie in dieser Wohnung hält wenn es doch nur Schwierigkeiten gibt?
Was in den 8 Jahren zwischen Ihnen und dem Vermieter alles angefallen war, weiß hier niemand. Es weiß auch niemand ob Ihre Minderungen gerechtfertigt waren oder nicht. Wenn es einen Kündigungsgrund geben sollte, dann wäre das eher über die Schiene "Unzumutbarkeit des Mietverhältnisses" zu machen.
Man muß eben wissen ob in der Vergangenheit Ihre Minderungen gerechtfertigt waren. Die Einwände an den Abrechnungen ebenso.
Nun das Problem mit dem Lärm.
Der Vermieter kann schlecht nachts kommen und in Ihrem Bett schlafen.
Was Sie aber machen können, wäre hierfür Zeugen zu besorgen und auch den Vermieter bitten sich das so ca. um 21-22 Uhr einmal anzuhören.
Ansonsten bleibt nur eine Aufnahme mit einem Lärmpegelmessgerät. Das kostet aber Geld.
Verklagen kann der Vermieter Sie nur auf Zahlung der vollen Miete, wenn er der Meinung ist, es sei alles in Ordnung. Nicht kündigen.
Aber wie schon erwähnt würde ich mich persönlich nach einer anderen Wohnung umsehen. Rund um einen Supermarkt ist es eben laut, vor allem tagsüber.
sushu
herzlichen dank für die schnelle antwort!
die kürzung in der vergangenheit war m.e. in ordnung,nach kürzung wurde der schaden auch durch den vermieter behoben. er wollte die kürzung nachbezahlt bekommen das habe ich aber nicht gemacht da ja eindeutig ein mangel vorlag. auch nebenkosten habe ich nach nachfrage bis auf einen kleinbetrag beglichen.
er geht ja bei der kündigung auf fortwärend unzumutbare schwierigkeiten in dieser angelegenheit, die frage ist was unzumutbar ist. nachfragen zu nebenkosten sollten ja erlaubt sein! und reklamieren von geräuschbelästigung wohl auch. der hausmeister stimmte mir ja auch zu und sagte es könne an einer defekten lüftung liegen die der hausverwalter jedoch nicht reparieren lässt. leider wird der hausmeister aber sicher nicht als zeuge auftreten.
meine nachbarin bemängelt den lärm auch jedoch noch nicht gegenüber dem vermieter da sie in kürze ausziehen will und keinen ärger mit der vorzeitigen nachmieterstellung haben will. ich habe sie bereits gebeten mir ihre belästigung schriftlich zu geben.
da ich z.z. arbeitslos bin möchte ich nicht umziehen solange noch nicht klar ist in welcher stadt ich zukünftig wohnen will
innerhalb welcher frist und mit welchem argument weise ich die kündigung zurück?
calima
Hier stimme Fin eindeutig zu, deshalb weil niemand hier das Mieter / Vermieter Verhältnis was ja sicherlich über Jahre so ist kennt. Grundsätzlich aber hat der Mieter ein Mietminderungsrecht, falls es berechtigt ist. Letztendlich kann das nur durch Urteil geklärt werden. Gehen Sie zu einem visierten Fachanwalt und informieren Sie sich, er könnte Ihre Chancen hier eines Prozeßrisikos vor Ort besser abschätzen. Falls Ihnen die finanziellen Mittel dafür fehlen, gehen Sie zu Ihrem zuständigen Amtsgericht und beschaffen sich einen Beratungsschein.
calima
meine nachbarin bemängelt den lärm auch jedoch noch nicht gegenüber dem vermieter da sie in kürze ausziehen will und keinen ärger mit der vorzeitigen nachmieterstellung haben will. ich habe sie bereits gebeten mir ihre belästigung schriftlich zu geben.
quote]
Hier noch was auffälliges, Nachmieterstellung?
Der Mieter darf nur einen Nachmieter stellen wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart ist. Es kursiert leider immer noch das "Gerücht" das mit den drei Nachmieter stellen und man wäre raus aus dem Mietvertrag. Völliger blödsinn. Sollten Sie Ihrer Nachbarin mitteilen.