Riaprole hat diese Frage gestellt
Uns wurde die Mietwohnung fristgerecht gekündigt wegen Sachbeschädigung (wir haben die Kirschbäume im Garten runtergesägt, damit sie im nächsten Jahr die Früchte greifbar unten tragen und nicht in Höhe von 8m und höher - ohne den Vermieter zu fragen) und vermutlich, um sich abzusichern, wegen Eigenbedarf. Der uns allerdings nicht einleuchten will, da wir nicht wüßten, wer von der Familie hier einziehen könnte....
Unsere Frage ist 1) wenn wir in den nächsten 3 Monaten keine passende Bleibe finden (Schwierigkeiten werden kommen wegen der 2 Hunde und 2 Katzen, die zu uns gehören), können wir dann länger in der alten Wohnung bleiben?
Frage 2) Wenn wir früher eine neue Wohnung fänden, müssen wir die Miete für die alte Wohnung dann bis zum Ende der 3-monatigen Kündigungsfrist zahlen?
Wir wollen nicht klagen und keinen Ärger machen, es geht uns nur darum, welche Rechte wir in Anspruch nehmen können, ohne "Krieg" anzuzetteln!