Susanne
Die Küche ist mitgemietet und damit Eigentum des Vermieters. Ohne seine schriftliche Genehmigung würde ich da gar nichts umbauen, das gibt nur Ärger. Der VM hat zudem noch Anspruch darauf, dass bei Auszug alles in seinen Originalzustand zurückgebaut wird.
Die Gerichte haben genug zu tun um nicht auch noch den Standard einer Einbauküche jährlich neu zu definieren. Das ist dahingehend auch nicht von Bedeutung, da es schon 1993 Spülmaschinen gab.