Susanne
Grundsätzlich sind alle von Dir genannten Aufgaben Verpflichtungen des Vermieters. Die Schönheitsreparaturen (tapezieren und streichen) darf er rechtsgültig auf den Mieter abwälzen, das geschieht im Mietvertrag.
Weiterhin kann eine Wohnung auch ohne Bodenbelag vermietet werden, sorgt der Mieter dafür, ist es sein Eigentum und kann bei Auszug wieder mitgenommen werden.
Inwiefern dies bei Euch der Fall ist, muss abgeklärt und schriftlich fixiert werden.
Übernimmt der VM alle Materialkosten muss man sich überlegen, wie die Arbeitskosten abgegolten werden.