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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir werden demnächst eine neue Wohnung beziehen, in der einige aufgaben anstehen:
Fliesen legen in Küche und Klo (bisheriger Belag: Linoleum das sich gelöst hat)
Tapezieren und streichen (Vormieter hat Tapeten entfernt)
neue Böden verlegen (bisher: Teppich wurde vom Vormieter entfernt, altes Linoleum hat sich dabei gelöst).

Was davon ist unsere Aufgabe und was muss der Vermieter übernehmen? Wenn wir die Arbeiten und Kosten übernehmen würden - sind wir dann beim Auszug "frei"?

Danke!
Stichwörter: einzug + renovirung

1 Kommentar zu „Renovirung bei Einzug”

Susanne Experte!

Grundsätzlich sind alle von Dir genannten Aufgaben Verpflichtungen des Vermieters. Die Schönheitsreparaturen (tapezieren und streichen) darf er rechtsgültig auf den Mieter abwälzen, das geschieht im Mietvertrag.

Weiterhin kann eine Wohnung auch ohne Bodenbelag vermietet werden, sorgt der Mieter dafür, ist es sein Eigentum und kann bei Auszug wieder mitgenommen werden.
Inwiefern dies bei Euch der Fall ist, muss abgeklärt und schriftlich fixiert werden.
Übernimmt der VM alle Materialkosten muss man sich überlegen, wie die Arbeitskosten abgegolten werden.

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