Der_Mario
Grundsätzlich ist so eine Eigenbedarfskündigung auch nach nur 2 Jahren zulässig. Ob Ihr wegen Eurer finanziellen Situation mit der Härteklausel was ausrichten könnt, kann ich nicht beurteilen. Sinnvoll wäre es da sicher, das ganze von einem Fachanwalt oder Mieterverein prüfen zu lassen.
Ob die SR-Klausel zulässig ist, kann man nur beurteilen, wenn Du den genauen Wortlaut hier postest.
Abgesehen davon: Parkettboden abschleifen gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen, sondern das ist Instandhaltung. Das ist Aufgabe des Vermieters!
Umzugskosten werdet Ihr vom Vermieter nicht verlangen können, bei berechtigter Kündigung ist das leider nicht möglich. Nur dann, wenn der Eigenbedarf vorgetäuscht ist, habt Ihr Anspruch auf Ersatz der entstandenen Kosten.
Wegen Eurer finanziellen Situation möchte ich nicht genauer nachfragen, geht ja hier auch niemanden was an. Solltet Ihr aber Hartz 4 beziehen, fragt da mal nach, ggf übernehmen die was.