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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wer kann mir helfen. Wir, dassind mein Mann und 2 kleine Kinder und ich, sind erst im Februar 2006 hier eingezogen. Nun hat uns der Vermieter wegen Eigenbedarf gekündigt. Seine Schwester will rein. Sie ist 22 und seit nicht mal 1 Jahr mit ihren Freund zusammen und wollen in eine 4- Zimmerwohnung mit 115 m² ziehen. Der Vermieter wohnt über uns. Wir haben dummerweise einen Jahresvertrag unterschrieben, der immer um 1 Jahr verlängert wird.
Wir stehen momentan finanziell sehr schlecht da. Und im Vertrag steht auch noch das der Vermieter die renovierung übernimmt und die Kosten trägt der Mieter. (Wände weißen und Parkettbodenn abschleifen.) "Nach 2 Jahren."Ist das überhaupt zulässig.
Wer zahlt mir die Umzugskosten. Gibt es da irgend welche Unterstützung.
Stichwörter: wegen + wohnen + eigenbedarf + jahre + kündigung

1 Kommentar zu „Kündigung wegen Eigenbedarf. Wohnen noch nicht mal 2 Jahre h”

Der_Mario Experte!

Grundsätzlich ist so eine Eigenbedarfskündigung auch nach nur 2 Jahren zulässig. Ob Ihr wegen Eurer finanziellen Situation mit der Härteklausel was ausrichten könnt, kann ich nicht beurteilen. Sinnvoll wäre es da sicher, das ganze von einem Fachanwalt oder Mieterverein prüfen zu lassen.

Ob die SR-Klausel zulässig ist, kann man nur beurteilen, wenn Du den genauen Wortlaut hier postest.
Abgesehen davon: Parkettboden abschleifen gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen, sondern das ist Instandhaltung. Das ist Aufgabe des Vermieters!

Umzugskosten werdet Ihr vom Vermieter nicht verlangen können, bei berechtigter Kündigung ist das leider nicht möglich. Nur dann, wenn der Eigenbedarf vorgetäuscht ist, habt Ihr Anspruch auf Ersatz der entstandenen Kosten.
Wegen Eurer finanziellen Situation möchte ich nicht genauer nachfragen, geht ja hier auch niemanden was an. Solltet Ihr aber Hartz 4 beziehen, fragt da mal nach, ggf übernehmen die was.

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