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Minderungsrecht bei Wohnflächen-Abweichung

Eine Minderung von ca. 18 Prozent Wohnraums berechtigt den Mieter unabhängig von seiner subjektiven Beeinträchtigung jedenfalls dann zur Mietminderung, wenn wenn die Quadratmeterangabe im Mietvertrag vorbehaltslos erklärt ist.

Landgericht Köln, Urteil vom 29.01.2003 - Aktenzeichen: 10 S 237/02 - NZM 2003, S. 278.

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