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Kündigung wegen Straftaten
Begeht ein Mieter Straftaten gegenüber anderen Mietern (hier: Diebstahl im Haus), ist eine fristgemäße Kündigung gerechtfertigt. (LG Berlin, Urteil vom 7.05.1999, aus: ZMR 2000, S. 529)
Schließt der Mieter im Keller eine Stromleitung an den Hausstrom an und führt die Leitung in seine Wohnung, um sich auf Kosten aller Mieter mit Elektrizität zu versorgen, rechtfertigt das eine fristlose Kündigung durch den Vermieter. (LG Berlin, Az. 34 O 554/01, aus: GE 2002, S. 996)