forsetis 18.04.2012 11:23
Die Frage verstehe ich jetzt nicht. Solch ein Vertrag sollte schon vor Einzug vorliegen, um eine Wohnung zu beziehen. Wieviel Zeit zwischen Abschluss des Vertrages und dem Einzug liegen sollten, ist nirgendwo geregelt.
Wegen der Katze sollten Sie sich aber nicht nur auf mündliche Zusagen verlassen, denn für Hunde und Katzen sind in der Regel immer noch Genehmigungen im Mietvertrag nötig. Sollte man der Meinung sein, dass Ihre Katze zu den Kleintieren (Hamster, Farbratte, Wellensittich, etc.) zählt, wäre das gur für Sie. Denn die Haltung von KLeintieren kann nicht untersagt werden.