Berthelstal 20.06.2010 07:47
Von einer einmonatigen Kündigungsfrist höre zum ertsen Mal.
Sie können nur entweder fristlos, fristgerecht oder per Aufhebungungsvertrag mit Einverständnis des Mieters kündigen.
Alles andere ist Unsinn.
Balkonexperte 20.06.2010 09:37
Wie mein Vorredner schon anmerkte, hier hilft nur das Gespräch mit dem Vermieter, denn auch für Ihren Fall ist die Frist von 3 Monaten einzuhalten, d.h. zum 30. September.
OS1810 22.07.2010 15:15
Hallo,
ich besitze eine Wohnung, die ich an eine vierköpfige Familie vermiete. Die Wohnung liegt sehr nahe an einer Schule und am Zentrum. Nun möchte ich die Wohnung verkaufen und habe dafür auch Käufer. Habe ich nun die Möglichkeit die Mieter fristgerecht ohne Probleme zu kündigen? Welche Rechte haben die Mieter? Die Käufer möchten natürlich da einziehen, ist das ohne Probleme möglich?