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eisage hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich wohne zur Zeit in einer Mietwohnung, diese will der Vermier jedoch schon seit 4 Monaten verkaufen (weshalb fast wöchertliche Besichtigungen, auch am Wochenenden erfolgen), und hat mich auch schon darauf angesprochen wenn ich denn ausziehen möchte. Nun habe ich eine Wohnung gefunden, muss diese ab schon ab 1. August beziehen, wobei ich die jetzige Wohnung zum damaligen Zeitpunkt verstragsgerecht erst zum Ende August kündigen konnte, was ich auch getan habe. Nun wurde mir erzählt, dass es die Möglichkeit gibt den Mietvertrag mit einmonatiger Frist zu kündigen. Ist dies noch möglich oder gibt es vielleicht andere Gründe weshalb ich das eventuell tun könnte um die Doppeltmiete für August zu vermeiden?

3 Kommentare zu „Kündigungsfrist für Mieter bei Verkauf der Mitwohnung”

Berthelstal Experte! 20.06.2010 07:47

Von einer einmonatigen Kündigungsfrist höre zum ertsen Mal.
Sie können nur entweder fristlos, fristgerecht oder per Aufhebungungsvertrag mit Einverständnis des Mieters kündigen.
Alles andere ist Unsinn.

Balkonexperte Experte! 20.06.2010 09:37

Wie mein Vorredner schon anmerkte, hier hilft nur das Gespräch mit dem Vermieter, denn auch für Ihren Fall ist die Frist von 3 Monaten einzuhalten, d.h. zum 30. September.

OS1810 22.07.2010 15:15

Hallo,
ich besitze eine Wohnung, die ich an eine vierköpfige Familie vermiete. Die Wohnung liegt sehr nahe an einer Schule und am Zentrum. Nun möchte ich die Wohnung verkaufen und habe dafür auch Käufer. Habe ich nun die Möglichkeit die Mieter fristgerecht ohne Probleme zu kündigen? Welche Rechte haben die Mieter? Die Käufer möchten natürlich da einziehen, ist das ohne Probleme möglich?

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