Feffek 23.04.2009 09:37
Moin Hubertus,
Ja und Nein! Mieter können seit dem 01.06.2005 Wohnraummietverträge grundsätzlich unabhängig von der Wohndauer mit einer dreimonatigen Frist ordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate. Die Regelung gilt aber nicht für Altmietverträge, in denen eine längere Kündigungsfrist individualvertraglich (wie evtl. bei Dir ? hab ja dein Mietvertrag nicht vorliegen) ausgehandelt wurde. Voraussetzung ist allerdings, dass ein tatsächliches Aushandeln der Fristen erkennbar wird. Ob dies der Fall bei Dir ist, sollten Du am besten beim örtlichen Mieterverein und/oder Fachanwalt klären lassen.
Gruß
Feffek