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Nachhaftung des Erstmieters
Ist der Mieter eines Zeitmietvertrages wegen Zahlungsverzug fristlos gekündigt worden und ausgezogen und zahlt der eingezogene Nachmieter die Miete nicht, kann der Vermieter den Mietausfall vom Erstmieter als Schadenersatz geltend machen; denn wäre der Erstmieter nicht in Zahlungsverzug gekommen und gekündigt worden, wäre das nachfolgende Problem mit dem Nachmieter auch nicht eingetreten und hätte dem Vermieter auch keinen Mietausfall gebracht. Der Erstmieter haftet für den Mietausfall des Nachmieters bis zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit. (OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.01.2001, Az. 10 U 152/99) Allerdings muss der Vermieter im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht sorgfältig den Nachmieter ausgesucht haben und darf nicht einfach mit irgendeinem Nachmieter den Vertrag abgeschlossen haben in Erwartung der Nachhaftung des Erstmieters. Es träfe ihn dann ein Mitverschulden gemäß § .