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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir haben einen Mietvertrag in dem eine 3jährige Mindestmietzeit vereibart wurde. Diese ist 2004 abgelaufen. Zu den weiteren Kündigungsfristen steht nichts, nur daß sich die Mietdauer bei Nichtkündigung um ein weiteres volles Jahr verlängert.

Kann mir jemand sagen, welche Kündigungsfristen gelten, wenn ich jetzt kündigen möchte?

1 Kommentar zu „Kündigungsfrist nach Ablauf Mindestmietdauer”

Gast Experte!

wenn ich davon ausgehen kann, dass dein (Miet-) Jahr immer von 1.1. bis 31.12. geht kannst du ab jetzt mit Wirkung zum 31.12.2005 kündigen.

In deinem Mietvertrag wird eventuell auch formuliert sein, bis wann die Kündigung spätestens erklärt werden muss, vermutlich wird dort "3 Monate" vorher stehen.

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