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Heizung/Asbest belastete
In Ihrer Nachtspeicherheizung befindet sich Asbest. Dieses kann durch die Lüftung in die Räume der Mietwohnung gelangen. Bei einer Messung ließ sich in der Luft aber kein Asbest nachweisen bzw. nur unterhalb einer gesundheitsgefährdenden Grenze. So lange keine Gesundheitsgefährdung nachgewiesen werden kann, darf Ihnen Ihr Mieter nichts von der Miete abziehen (AG Bonn, WM 1991, S. 543; AG Rheinberg, Urteil v. 25.5.1994 12 C 618/93, WM 1996, S. 142).