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Hallo,
wir haben unsere Mietwohnung gekündigt. Da wir nun schon seit sieben Jahren hier wohnen, haben wir eine Kündigungsfrist von 6 Monaten.
Ich weiß, dass die neue Regelung bei Altverträgen nicht greift und wir erst nach sechs Monaten aus dem Mietvertrag entlassen werden.
Nun ist es aber so, dass wir ein behindertes Kind haben und unsere Wohnung (Vier Personen -drei Zimmer) endgültig zu klein ist und unser Sohn aufgrund seiner Behinderung so schnell wie möglich mehr Rückzugsmöglichkeiten braucht (er ist Autist). Die Situation ist in der kleinen Wohnung belastend. Darum haben wir auch ein Haus gemietet.
Muss uns der Vermieter aufgrund dieser Begründung eher, also nach drei Monaten aus dem Vertrag lassen?
Wir haben zudem ja schon einen Nachmieter gestellt, der auch sofort den Mietvertrag unterschreiben würde aber die Hausverwaltung favorisiert einen internen Nachmieter, der aber leider erst zu einem späteren Zeitpunkt einziehen kann, so dass wir einen doppelte Mietbelastung tragen müssten.
Kennt jemand in diesem Fall die Rechtssprechung?
Danke
Saskia