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Hallo zusammen,
ich bin dieses Jahr zum 01.04.2005 aus meiner alten Wohnung ausgezogen.
Nun habe ich von meinem Ex-Vermieter die Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum 1.1-31.12.2004 erhalten (der Brief lag diese Woche November in meinem Briefkasten). Ich denke mal das ich dann erst im November nächsten Jahres die Abrechnung für den Zeitraum vom 1.1.-31.3.2005 erhalten werde. Ist das rechtens?
Muss mir der alte Vermieter nicht nach Auszug innerhalb eines gewissen Zeitraums die komplette Endabrechnung zur Verfügung stellen oder ist das so in Ordnung, dass ich nach über einem Jahr Auszug aus der Wohnung noch Nachzahlungen leisten darf?