Gast
hallo,
wenn sich dein vermieter unbefugt, ohne driftigen Grund, evtl. mit einem zweitschlüssel zutritt zu deiner wohnung beschafft, hast du das recht auf fristlose Kündigung. Du darfst aber nur bis 6 Wochen nach diesem Vorfall kündigen, danach nicht mehr! siehe LG Berlin 1999-02-09, 64 S 305/98
Rechtsbereich/Normen: BGB
Gast
Hi,
Du hast mir eine Rechtsgrundlage gegeben.
Kann man die im Internet nachschauen, ich meine - WO finde ich das Urteil schriftlich?! Hab bis jetzt nämlich noch nichts in der Hand.
Wäre toll, wenn Du mir hier schreibst, oder wenn Du mir per Email das Dokument zukommen lassen könntest.
Danke
Clairchen