Balkonexperte 26.11.2010 19:40
Das ist ganz einfach eine Absichtserklärung, die für keine Seite bindend ist. Kritischer wird es, wenn die Worte Kündigungsverzicht und Zeitmietvertrag auftauchen.
blablubber83 26.11.2010 19:42
D.h. wenn ich unter längerfristig 1 Jahr und der Vermieter 10 Jahre versteht, hat das rechtlich keine Auswirkung, so dass ich trotzdem jederzeit innerhalb der normalen Kündigungsfrist kündigen könnte?
Bladder 27.11.2010 10:45
Ja, so ist es!
Kündigungsverzicht und Zeitmietverträge sind zusätzliche Vertragseinschlüsse (schriftform), die von beiden Seiten akzeptiert werden müssen.
Der Vermieter könnte nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung des Mieters einen solchen Vertrag abschließen.
Gibt es keine solche Absprachen, dann bleibt es für den Mieter immer bei der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten, egal wie lange man gemietet hat.