Susanne
Ein gegenseitiger Kündigungsverzicht in Formularmietverträgen ist auf 4 Jahre begrenzt, sollte sich Deiner auf 5 Jahre belaufen, so ist der Kündigungsverzicht ungültig und Du kannst mit gesetzlicher Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen.
Bei 4 Jahren solltest Du Dich mit Deinem VM einigen-als privater Vermieter unterliegt er wohl nicht dem Anti-Diskriminierungsgesetz, aber ob er das auch weiss? Ist er unkooperativ, kann man ihn ja mal drauf hinweisen....
Rein rechtlich müsstest Du so lange Miete bezahlen, bis die Wohnung neu vermietet ist.