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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Lärm/vermeidbarer

In der Wohnung Ihres Mieters toben die Kinder in der Zeit zwischen 13.00 und 15.00 Uhr und nach 20.00 Uhr. Dieser Lärm ist vermeidbar! Zudem rückt Ihr Mieter Möbel und der Fernseher läuft so laut, dass sich ein Mitmieter dadurch gestört fühlt. Dieser Mieter darf Ihnen deswegen um 10 % die Miete mindern (AG Neuss, WM 1989, S. 264).
Stichwörter: lärmvermeidbarer

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