Susanne
ok-dann fang ich mal hinten an:
den Mietvertrag können nur alle Parteien kündigen, die im Mietvertrag stehen. Steht ihr also gemeinsam drin, kann auch nur gemeinsam gekündigt werden, es sei denn: die Wohnung wird vom Familiengericht bei der Scheidung einer Partei zugesprochen, dann gilt das Urteil oder der VM ist bereit, eine Partei aus dem MV zu streichen.
Offensichtlich handelt es sich hier um eine WEG und Du hast die Wohnung eines Eigentümers. Was steht im MV zu den Nebenkosten? Es gibt 3 Möglichkeiten: entweder, alle umlegbaren NK sind aufgezählt oder durch einen FormularMV aufgezählt und angekreuzt, oder der MV bezieht sich auf § 27 der II. Berechnungsverordnung oder auf die Betriebskostenverordnung.
Nicht abrechnen kann er jedenfalls: Reparaturen (muss der VM übernehmen) und jegliche Art Verwaltungskosten (Kontogebühren, Verwaltung, Annonce) Vorbau muss auch der VM übernehmen
Wasserzähler ??? Was wurde gemacht? Einbau, Wartung, Miete können umgelegt werden.
Stadtwerke? Was wurde abgerechnet? Allgemeinstrom geht auf den Mieter
Kabelanschluss? Wenn vereinbart, auf den Mieter
Hausverwaltung: Nein
Gartenarbeiten: ja, wenn vereinbart
Versicherung: ja, wenn vereinbart
Kontogebühr : Nein
Abgasprüfung: durch den Schornsteinfeger? Ja, wenn vereinbart
Regenwasserabgabe? Nie davon gehört? Sind doch sicher Abwassergebühren? Ja, wenn vereinbart.
Mike_G
der mietvertrag bezieht sich auf Anlage 3 zu § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung