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Teilzeit nicht erzwingbar

Die gesetzlich verordnete Teilzeitarbeit für Lehrer in Hessen verstößt gegen europa- und völkerrechtliche Normen. Der Staat darf Arbeitssuchende nicht davon abhalten, eine Vollzeitbeschäftigung anzustreben. Sonst wird das Gebot der Chancengleichheit verletzt.

Verwaltungsgericht Frankfurt/M., Urteil vom 9. November 1998 – 9 E 2851/98 (V)
Stichwörter: teilzeit + erzwingbar + lehrer

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