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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Weiß etwa jemand, was unter der Position "Niederschlag" in der Nebenkostenabrechnung zu verstehen ist?
Stichwörter: niederschlag

5 Kommentare zu „Niederschlag”

Berni911 Experte!

Hallo,

ich könnte mir vorstellen, dass es sich dabei um eine Art "Fallout" handelt. Wenn du also in der Nähe von einem Kernkraftwerk wohnst, dann spart dein Vermieter schon mal Geld an, wenn der gesetzliche Grenzwert überschritten wird und er den Boden als Sondermüll abtragen muss. Er bildet also Rücklagen.

Grüsse <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Wlli1602

Hallo,
auf eine Wohnfläche wird ein Beitrag Niederschlagswasser berechnet. Dieser wird meistens vom Abwasserwerk bzw. Abwasseramt in Rechnung gestellt und kann auf die Mieter aufgeteilt werden. Dies müsste aber ein relativ kleiner Betrag sein.

Berni911 Experte!

Du meinst, das ist der Blubber, der ins Siel läuft, wenns regnet ?

Wlli1602

ich denke ja

BK-Mann Experte!

Hallo,

meine Antwort kommt zwar spät, aber es könnte vielleicht zur Aufklärung des Begriffs Niederschlagswasser (NW) dienen.
Die meisten die ihre BK-Abrechnung bekommen, werden diesen Begriff in ihren Abrechnungen nie finden, weil die Gebühren für das NW meist Bestandteil der Abwassergebühren sind.

Die Stadt fordert ja bekanntlich Abwassergebühren.
Dies ist die Menge an Abwasser, die identisch mit dem Verbrauch des Kaltwassers sein müsste.
Da aber jedes Haus ein Dach mit Regenrinne hat, oder einige eine Terrasse oder ähnlich befestigte Wasserundruchlässige Bereiche haben(einfach ausgedrückt), wird dieses Wasser meist durch Regenrinnen, oder Gullis der örtlichen Kanalisationen zugeleitet. Dieses Wasser muss natürlich von den Klärwerken wieder aufbereitet werden. Und genau das ist das NW, für die man eine Gebühr bezahlt.
Tropft der Regen direkt in den Garten und versickert, zahlt man für diesen Garten natürliche keine NW-Gebühren. Halt nur dafür, was in den Gulli der betroffenen Leigenschaft läuft.
Dem Eigentümer wird quasi von der Stadt vorgerechent, wieviel qm NW-Gebühren zu bezahlen sind (Prozentuale Angabe auch möglich). Und dieser Betrag findet sich eigentlich immer separat ausgewiesen in jeder Abrechnung der Stadt, zusammen mit der Abwasserrechnung. Je mehr Dach, Terrassen, Garagen Hof, desto teuerer diese NW-Gebühren.

Beispiel: Abwassergebühren kosten 1.000,00 € im Jahr, NW kosten 250,00 € im Jahr, dann betragen die umlagefähigen Kosten für Abwasser 1.250,00 € p.a.

Gruß

BK-Mann

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