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Während bei einer arbeitslosen 40-Jährigen mit einem Kind, die in der eigenen Eigentumswohnung (Verkehrswert rund 130.000 Euro) lebt, Vermögenswerte in Höhe von rund 150.000 Euro unangetastet bleiben, darf eine 40-jährige Mieterin mit 1 Kind lediglich 20.850 Euro behalten, wenn sie ALG II beansprucht. <br />
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„Diese eklatante Ungleichbehandlung ist aus meiner Sicht verfassungswidrig“, so der Mieterbund-Direktor. „Der Gesetzgeber trifft die Entscheidung, wo die Grenzen für zu berücksichtigendes Vermögen liegen. Für selbst nutzende Immobilienbesitzer und Mieter dürfen aber nicht unterschiedliche Grenzen und zweierlei Recht gelten.“<br />
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Dr. Franz-Georg Rips, kritisierte, dass es nicht nachvollziehbar sei, dass der Gesetzgeber selbst genutztes Wohneigentum bzw. das selbst genutzte Einfamilienhaus weitestgehend unangetastet lasse und als Schonvermögen akzeptiere, gleichzeitig Nicht-Immobilienbesitzer zwänge, Barvermögen aufzubrauchen und ggf. Lebensversicherungen zu kündigen, wenn sie ALG II beziehen wollten. <br />
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„Die Regelungen zur Vermögensanrechnung führen dazu, dass es zwei Arten von privater Altersvorsorge in Deutschland gibt:<br />
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Die ALG II – feste – Altersvorsorge, d.h. die selbst genutzte Wohnimmobilie und <br />
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die ALG II – ungeschützte – Altersvorsorge, bei der Sparguthaben, Fonds, Lebensversicherungen usw. ggf. aufgebraucht und gekündigt werden müssen. <br />
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Absurd wird dies alles, wenn mit Hilfe des Ersparten oder des Auszahlungsbetrages einer Lebensversicherung eine Immobilie angeschafft werden sollte, oder wenn Mieter gezwungen werden, Bausparverträge aufzulösen. „Hier gilt offensichtlich der Grundsatz: Wer zu spät zum Immobilienkauf kommt, den bestraft die Bundesregierung“, so Dr. Franz-Georg Rips. <br />
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„ Wir fürchten, dass die Privilegierung des Wohneigentums gegenüber allen anderen Vermögensanlagen eine Reihe von Problemen nach sich ziehen wird.<br />
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- Schon heute melden beispielsweise Lebensversicherer, dass unverhältnismäßig viele Versicherungen vorzeitig aufgekündigt werden. <br />
Hier werden Vermögen der Betroffenen schlichtweg vernichtet. <br />
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- All diejenigen, die sich den Bau oder den Kauf eines Familienhauses nicht leisten können, oder auch denjenigen, denen eine lange Ansparphase zu riskant erscheint, bietet sich als Alternative der Wohnungskauf. <br />
Damit wird das Umwandlungsgeschäft, d.h. die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, wieder angeheizt. Die Verdrängung alt eingesessener Mieter droht in vielen Fällen.<br />
Die Immobilienzeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 19. August von den auf Wohnungsprivatisierung spezialisierten Firmen VIVACON AG und HPE Property, die spezielle Hartz IV-Veranstaltungen für ihren Vertrieb planen. Auch für die Deutsche Annington ist Hartz IV zu einem Werbeargument geworden. Die Firma, die unter anderem einen Großteil der 114.000 Eisenbahner-Wohnungen aufgekauft hatte und diese Wohnungen weiter verkauft bzw. diese Wohnungen privatisiert, wirbt u.a. mit der Aussage: Die Attraktivität von Wohneigentum steigt, denn Hartz IV greift nicht bei Vermögen, das in „angemessenes“ selbst genutztes Wohneigentum investiert ist. <br />
„So geht es nicht. Mieter dürfen im Ergebnis gegenüber selbst nutzenden Eigentümern nicht benachteiligt werden“, meint der Mieterbund-Direktor.<br />
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