2050_0 hat diese Frage gestellt
Hallo,ich wohne zeit einigen Jahren in einem Dreifamilienhaus.Die Doppelgarage teile ich mit einem untermieter,sie hat nur eine Türe,die sich auf meiner seite befindet.Da es immer wieder zu streidigkeite führt mit dem durchgangsrecht und das man Platz lassen muss das der untermieter auch durchkommt,obwohl er eigentlich auch von vorne rein könnte ,ist der kleiche weg,habe ich nun beschlossen da der untermieter weggezogen ist und nun die garage leer ist.einfach eine abteilung einzubauen und künftig wenn ein neuer mieter eingezogen ist das durchgangsrecht nicht mehr zu dulten,ich zahle die gleiche garagenmiete wie die andere seite.mein vermieter meinte das ich das nicht dürfte,er habe schlieslich auch das recht durch eine tür zu gehen.wer kann mir da weiterhelfen mfg.2050_0