edy 07.01.2010 16:29
Hallo matt-k,
wenn es Teil der Mietsache ist muss der
VM für Reperatur sorgen,ansonsten
Mietminderung.
Ich würde mit meinem VM folgendes vereinbaren:
Du besorgst dir eine DBV-T-Anlage,
oder eine mobile Sat-Anlage ( Camping ).
Kann man in vielen Läden zum aus-
probieren ausleihen und wieder zurück geben wenn es nicht funtioniert..Kaufpreis
ca.100€.
Kosten soll VM übernehmen.
Bis bestehende Anlage repariert ist, zahlst du keine Gebühren an den VM.
lg
edy
matt-k 07.01.2010 20:10
DVB-T Empfang ist nicht möglich.
Sat-Empfang wird morgen von einer Fachfirma geprüft, aber meine eigenen Versuche sind stets gescheitert (Baum behindert die Sichtverbindung). Die Kabelgebühren sind minimal (60EUR jährlich).
Mindern tue ich ja auch, aber ich will einfach nur mal wieder fernsehen.
matt-k 20.01.2010 01:54
Ich bin ziemlich frustriert. Die Hausverwaltung hat mir immer noch keinen Termin genannt, und das angeblich beauftragte Fernsehunternehmen hat in Wirklichkeit keinen Auftrag mehr, weil dieser zurückgezogen wurde.
Bei anderen Mängeln sieht es ähnlich aus. Auf Briefe wegen Minderung und Zurückhaltung wird gar nicht reagiert.
matt-k 20.01.2010 01:56
Und eine Sat-Anlage kann nur mit Zugang zum Dach installiert werden. Ebenso wie der Kabelanschluss nur mit Zugang zum Keller repariert werden kann.
edy 20.01.2010 10:20
Hallo matt-k,
Bei Mietminderung mußt du nicht auf das
o.k. des VM warten.Du kannst den ent-
sprechenden Betrag einfach einbehalten.
hier ein Link:
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_fernsehempfang.htm
Wie sieht es mit der Möglichkeit aus,TV über DSL ?
lg
edy
matt-k 20.01.2010 12:19
Die Minderung hatte keine Wirkung.
TV über DSL habe ich erwogen, aber das erfordert einen Wechsel des DSL-Anbieters und einen Zweijahresvertrag. Solang will ich nicht meinem Geld hinterherlaufen.