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matt-k hat diese Frage gestellt
Der Fernsehempfang ist im Haus seit Monaten massiv gestört. Zum Teil ist kein Empfang mehr möglich, bei anderen Mietern mit geringen oder auch keinen Einschränkungen.

Nach wochenlangen vergeblichen Anrufen bei der Hausverwaltung wurde schriftlich und mit einer Frist von 3 Wochen die Reparatur gefordert. Mietminderung und Zurückbehaltung haben sich die Mieter in dem Schreiben ausdrücklich vorbehalten.

Die Frist ist bereits vor mehr als 2 Wochen verstrichen ohne das etwas repariert wurde. Angeblich wurde lt. Hausverwaltung ein Kostenvoranschlag erstellt und es sollen Kosten von knapp 10.000€ zur Neuverkabelung des gesamten Hauses oder zur Installation einer Sat-Anlage anfallen.
Angeblich hat es auch ein Termin mit einem Schornsteinfeger zum Prüfen von Kaminschächten zur Kabelverlegung gegeben. (kein Mieter hat etwas von diesem Termin bemerkt)

Laut Hausverwaltung wurde der Kostenvoranschlag an den Eigentümer "weitergeleitet". Es wurde jedoch offensichtlich kein Auftrag erteilt. Auch nach mehreren mündlichen und schriftlichen Nachfragen konnte mir kein Termin, oder auch kein ungefährer Zeitplan genannt werden, in dem die Reparatur stattfinden soll.

Auch die explizite Frage, ob es sich um Wochen, Monate oder Jahre handeln würde, blieb unbeantwortet.

Ich teilte der Hausverwaltung mit, dass sie sich mit der Reparatur im Verzug befänden, und dass ich die Reparaturen deshalb auf Kosten des Vermieters selbst in Auftrag geben würde.

Ich bat um Zugang zu Keller- und Dachräumen.

Dies wurde mir erwartungsgemäß verboten, und ich wurde davor gewarnt das Eigentum durch Kabelverlegungen zu beschädigen.
Außerdem würden keine Kosten übernommen.

Bin ich rechtlich verpflichtet unendlich lange zu warten, solange die Hausverwaltung mitteilt, dass der Auftrag "sorgfältig geprüft und weitergeleitet wurden" bis der Fernsehanschluss repariert wird? (gemeint ist vermutlich: weitergeleitet an den Eigentümer)


Die Hausverwaltung gibt von sich aus keine Informationen an die Mieter. Alle Informationen wurden erst nach mehrfacher telefonischer Nachfrage beantwortet. Briefe werden grundsätzlich ignoriert bzw. nur beantwortet, indem die Mieter selbst anrufen und nachfragen.)

Es liegt also auch keine schriftliche Ankündigung vor, dass die Reparaturen begonnen werden. Lediglich eine telefonische und per Email erteilte Mitteilung.

Ich wohne in einem vom Haupthaus getrennten Hinterhaus mit 5 Parteien.
Ich will nicht die gesamte Wohnanlage neu verkabeln. Darf ich meine eigene Wohnung und falls gewünscht Nachbarwohnungen über eine SAT-Anlage neu verkabeln?

Der vorhandene defekte Kabelanschluss kann nur mit Zugang zum Keller repariert werden.

6 Kommentare zu „Mängel selbst beseitigen”

edy Experte! 07.01.2010 16:29

Hallo matt-k,

wenn es Teil der Mietsache ist muss der
VM für Reperatur sorgen,ansonsten
Mietminderung.
Ich würde mit meinem VM folgendes vereinbaren:
Du besorgst dir eine DBV-T-Anlage,
oder eine mobile Sat-Anlage ( Camping ).
Kann man in vielen Läden zum aus-
probieren ausleihen und wieder zurück geben wenn es nicht funtioniert..Kaufpreis
ca.100€.

Kosten soll VM übernehmen.
Bis bestehende Anlage repariert ist, zahlst du keine Gebühren an den VM.

lg
edy









matt-k 07.01.2010 20:10

DVB-T Empfang ist nicht möglich.

Sat-Empfang wird morgen von einer Fachfirma geprüft, aber meine eigenen Versuche sind stets gescheitert (Baum behindert die Sichtverbindung). Die Kabelgebühren sind minimal (60EUR jährlich).

Mindern tue ich ja auch, aber ich will einfach nur mal wieder fernsehen.

matt-k 20.01.2010 01:54

Ich bin ziemlich frustriert. Die Hausverwaltung hat mir immer noch keinen Termin genannt, und das angeblich beauftragte Fernsehunternehmen hat in Wirklichkeit keinen Auftrag mehr, weil dieser zurückgezogen wurde.

Bei anderen Mängeln sieht es ähnlich aus. Auf Briefe wegen Minderung und Zurückhaltung wird gar nicht reagiert.

matt-k 20.01.2010 01:56

Und eine Sat-Anlage kann nur mit Zugang zum Dach installiert werden. Ebenso wie der Kabelanschluss nur mit Zugang zum Keller repariert werden kann.

edy Experte! 20.01.2010 10:20

Hallo matt-k,
Bei Mietminderung mußt du nicht auf das
o.k. des VM warten.Du kannst den ent-
sprechenden Betrag einfach einbehalten.
hier ein Link:
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_fernsehempfang.htm
Wie sieht es mit der Möglichkeit aus,TV über DSL ?

lg
edy


matt-k 20.01.2010 12:19

Die Minderung hatte keine Wirkung.

TV über DSL habe ich erwogen, aber das erfordert einen Wechsel des DSL-Anbieters und einen Zweijahresvertrag. Solang will ich nicht meinem Geld hinterherlaufen.

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