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Kündigung trotz Auftragsrückgangs nicht rechtens
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Selbst erhebliche Rückgänge der Kundenaufträge rechtfertigen nicht automatisch eine betriebsbedingte Kündigung. [06.01.2004]
Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem am 22. Dezember bekannt gewordenen Urteil entschieden. Die Richter gaben damit der Klage eines Hilfsarbeiters gegen ein Sanitärunternehmen statt und verurteilten die Firma, den Mann weiter zu beschäftigen (Az.: 5 Ca 1149/03).
Das Unternehmen hatte die Kündigung des Arbeitnehmers mit stark zurückgegangenen Aufträgen begründet. Der Erlös aus den Aufträgen reiche nicht einmal zur Kostendeckung, argumentierte die Firma. Warum aber ausgerechnet dem ungelernten Helfer gekündigt wurde, blieb im Dunkeln.
Ungelernte Arbeitskräfte genössen den gleichen Kündigungsschutz wie Kollegen mit Ausbildung. Soll einem Mitarbeiter betriebsbedingt wegen Auftragseinbußen gekündigt werden, müsse das Unternehmen genau darlegen, wie sich die Einbußen auf den konkreten Arbeitsplatz auswirken, sagte die Vorsitzende. Pauschale Angaben, man habe kein Geld mehr, reichten nicht aus.