Susanne
Der Vermieter kann nur Umlageschlüssel, die im Mietvertrag vereinbart sind, in Absprache mit dem Mieter ändern und das auch nur für das folgende Wirtschaftsjahr. Diese nachträgliche Änderung ist damit nicht gültig und muss nicht akzeptiert werden.
Höchstgrenzen gibt es bei uns nicht.
COrthbandt
Können Sie mir noch sagen, welcher Paragraph hierfür relevant ist?
Ich werde aus dem BGB da nicht schlau.