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Hallo,
1. kann man zum 05.12.05 schon die Nebenkostenrechnung für ganz 2005 verschicken? Hierbei würde dann der Rest vom 12.Monat aufgrund der letzten Verbrauchsjahre geschätzt. Oder muss man erst am/nach dem 01.01.06 abrechnen/rechnung stellen?
2. Kann der Mieter die geschätzte Nebenkostenrechnung mit der Begründung verweigern, er habe keinen Termin zum Ablesen vereinbaren können obwohl er 5 mal innerhalb der hierfür gesetzen 4 wochen-frist angerufen habe?