Rano
Da im Mietobjekt kein Wasseranschluß ist, können die Betriebskosten natürlich keinen Anteil "Wasser" enthalten.
Vorschlag: Rechne halt mal selber hoch, wieviel Liter ihr wohl durch die Klospülung gejagt habt und gebt dem Vermieter das in die Hand.
Eine Betriebskostenabrechnung darf nur über einen Zeitraum von maximal 12 Monaten abrechnen. Wenn Du es also drauf anlegst, schickst Du die Abrechnung einfach wegen Formmangel zurück.
Der Vermieter hat nach dem 12-monatigen Abrechnungszeitraum nochmal 12 Monate Zeit, die Abrechnung zuzustellen. Daher ist der früheste Berechnungstag bei Erhalt der Abrechnung am 3.4.06 der 4.4.04. Vorher entstandene Kosten sind lt. Gesetz nicht mehr abzurechnen.
Gab es denn eine Absprache bzgl. der 10m²? War diese Fläche an Euch mitvermietet?
Hier könnte man ggf. einen Ausgleich der Wasserkosten vornehmen.
...später mehr....
Gruß
Ralph
Rano
5.[/b:041af] Wahnsinnige Heizungskosten obwohl wir nur einen Raum geheizt haben, Nachts/Abends hat die Heizung zurückgeschaltet. Die Kosten wurden auf die qm umgerechnet. Ihr Mann und die andere Partei müssen natürliche keine Nebenkosten bezahlen. Das Wasser wird auch durch das Öl erwärmt. Ich weiß nicht, was genau verbraucht wurde, ich soll mich nur an dem eingekauften Öl beteiligen. Ich kann doch nicht das Warmwasser der privaten Mieter mitbezahlen...[/quote:041af]
Offensichtlich wurde - entgegen den gesetzl. Vorgaben - keine Verbrauchserfassung (z.B. Röhrchen an den Heizkörpern) vorgenommen.
Die Heizkostenverordnung §9 gibt für die Warmwasserbereitung -falls es keine genaueren Berechnungsgrundlagen gibt- einen Wert von 18% der Energiemenge vor. D.h. Du kannst vom berechneten Öl erstmal 18% abziehen, weil ihr ja nachweislich keine Warmwasser verbraucht habt.
Die HeizkV gibt dem Mieter nach §12 ein Kürzungsrecht von 15% für den Fall, daß die Heizkosten nicht verbrauchsabhängig ermittelt wurden.
Zudem habe ich es so verstanden, dass ihr nur einen Teil der Fläche beheizt habt. Das bringt leider nichts ...
... es sei denn: Teile der angemieteten Fläche waren überhaupt nicht beheizbar (auch nicht mittels einer offenen Türe eines beheizbaren Raumes!), dann dürfen diese Flächen nicht einbezogen werden.
Anm: Hier im Forum werden in erster Linie Fragen zum Mietrecht , bezogen auf WOHNUNGEN behandelt. In Eurem Falle wird es aber wahrscheinlich ein Gewerbemietvertrag sein. Inhalte eines solchen müssen sich nicht ans Wohnraummietrecht halten. Deshalb die fraglichen Punkte noch mal im MV nachsehen!
Gruß
Ralph
fin
Da es sich hier nicht um eine Wohnung handelt, sondern eine "Hütte" oder dergleichen, so müssen die Heizkosten auch nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Das können Sie auch gar nicht, da nur in Mehrfamilienhäusern eine Verpflichtung für die Anbringung von Ablesegeräten besteht.
In ähnlichen Fällen verlangen Vermieter i.d.R. eine Pauschale für die Heizkosten.
Bei Ihnen hat der Vermieter wohl die Endrechnung auf Ihre Qm umgerechnet. Hatten Sie denn vorher hier nichts vereinbart? Lassen Sie sich zur Kontrolle seine Heizkostenabrechnung zeigen!
Abwasser kann schon angerechnet werden, da Sie einen Toilette zur Mitbenutzung bekommen haben.
Ebenso Oberflächenwasser.
Allerdings sollte der Betrag, den Sie für Abwasser zahlen sollen, sehr gering sein.
Ich persönlich würde auch mit dem Vermieter darüber sprechen die Abwasserkosten mit dem Lagerplatz, den Sie ihm gegeben haben, gegenseitig zu verrechnen.
Turmfalke
Vielen Dank für die Infos.
Ich bin über ein Wort gestossen, dass ich wohl die ganze Zeit überlesen habe. Ich habe eine Nebenkostenpauschale[/b:431bb] bezahlt. Dürfen dann noch Nachforderungen gestellt werden, oder sind diese alle gedeckt?
Ich würde gerne mit diesen Leuten sprechen, da noch diverses offen ist, allerdings wenn ich nicht beleidigt werden oder ziemlich lautstark diskutieren möchte, sollte ich dieses besser bleiben lassen...
Nochmal Danke für eure Bemühungen
Rano
Nebenkostenpauschale[/b:a182e] bezahlt. Dürfen dann noch Nachforderungen gestellt werden, oder sind diese alle gedeckt?[/quote:a182e]
Bei BK-Pauschale[/b:a182e] gibt es keine Nachberechnung! Alle Forderungen sind abgegolten.