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Maximal drei Wochen Urlaub für Arbeitslose

Nach dem Arbeitsförderungsgesetz haben Arbeitslose keinen Anspruch auf mehr als drei Wochen Urlaub im Jahr. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts verstößt diese gesetzliche Regelung auch nicht gegen das Bundesurlaubsgesetz, das Arbeitnehmern 24 Tage Mindesturlaub zugesteht.

Ein Arbeitsloser, der mehr als drei Wochen Urlaub im laufenden Jahr nimmt, riskiert daher für die restliche Zeit seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu verlieren, weil er für den Arbeitsmarkt nicht verfügbar ist.

Urteil des BSG

B 11 AL 109/99 R

NJW Heft 38/2000, Seite LVIII
Stichwörter: drei + maximal + urlaub + wochen + arbeitslose

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