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Ich habe im April einen Wohngeldantrag gestellt, nachdem der letzte Bescheid nach sechs Monaten ablief.
Mitte Juni erhielt ich jetzt den neuen Bescheid. Dieser gilt jedoch nur bis Ende Juni. Das kann doch nicht angehen, dass ich jetzt alle drei Monate einen neuen Antrag stellen muss, zumal ich im April eine Semesterbescheinigung gültig bis Oktober 2004 eingereicht habe.
Mein Einkommen wird sich doch nicht verändern.
Soll ich Widerspruch gegen den kurzen Bewilligungszeitraum einlegen?