Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,

wir haben ein großes problem. es geht um die benutzbarkeit von einer waschküsche in ein ca. 100 jahre altes haus.

wir benutzen diesen raum seit mehr als 1 jahr nicht mehr, weil es darin vor allem im winter und wenn es stark regnet, wirklich absolut mieserabel riecht.

da wir kleine kinder haben, wollten wir diesen geruch in der wäsche nicht mehr haben und beklagten uns beim vermieter darüber, ob er nicht was dagegen unternehmen möchte.

er tat nichts und wir kürzten die miete.

dann kam es zum rechtstreit und ein gutachter wurde bestellt.

am ende des sommers letzten jahres kam er, es hatte wochenlang nicht mehr geregnet und der vermieter hatte uns vorher verboten die türen und fenster zum wäscheraum zu schließen, obwohl dort mäuse rein und rausgingen.

kurz bevor der gutachter kam, muss der vermieter irgend ein antgeruchspray dort gesprüht haben, weil es roch nur noch nach chemie in dem raum, was der gutachter sogar festgestellt hat.


nun liegt das gutachten vor und er hat angeblich kaum bzw. gar keinen grund zur beanstandung des raumes vorgefunden.

das gutachten ist wirklich einseitig. das ergebnis ist, wir sollen mit dem raum zufrieden sein und uns nicht so anstellen und damit das wasser welches sich beim regenwetter vor dem eingang des besagten raumes immer wieder ansammelt, besser abfließt, -weil da nur ein erdloch und kein abfluß vorhanden ist-, könne man ja mit einem stock in dem erdloch stochern damit das wasser schneller versickert.[/u:d0e65]
das steht wirklich so in dem gutachten !!


wir möchten was gegen dieses gutachten unternehmen und brauchen euren rat.



bitte nennt uns konkrete schritte die wir unternehmen können, urteile, erfahrungen usw.

oder wie weit läßt sich ein richter von ein gutachten in sein urtel beeinflussen ?

verlässt er sich nur noch dadrauf oder wirft er auch auf ein gutachten eventuell ein kritisches blick !


wir wären euch für jede hilfe dankbar !


ciao
Stichwörter: gutachten + absolut + einseitiges + gegen

1 Kommentar zu „?? Was tun gegen ein absolut einseitiges Gutachten ??”

tenant61 Experte!

. die meisten richter sind vmtl durchaus in der lage, ein gutachten kritisch zu lesen. dennoch bleibt, dass das ergebnis wohl eher nachteilig für euch ist. seid ihr anwaltlich vertreten? dann sollte euer anwalt das gutachen als unbrauchbar angreifen und vor allem auch das gericht darüber informieren, dass der raum vor dem termin wahrscheinlich ausgesprüht wurde. steht dazu nichts im gutachten, kann der gutachter zu diesem punkt nachträglich vom gericht nochmals befragt werden. ich könnte mir vorstellen, dass ein antrag auf ein zweites gutachten dann durchgehen könnte, wenn der richter nicht durch die ergänzung des gutachters bereits von eurer meinung überzeugt werden konnte.
abgesehen davon bin ich nicht davon überzeugt, dass gerüche in der waschküche zur mietminderung berechtigen, denn die brauchbarkeit der wohnung wird dadurch ja allenfalls indirekt und unerheblich gemindert. ein anspruch auf minderung muss aber erheblich sein, sonst ist die minderung ausgeschlossen.
hm, ich bin kein jurist. ist nur meine meinung. trotzdem toi, toi, toi.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.