tenant61
. die meisten richter sind vmtl durchaus in der lage, ein gutachten kritisch zu lesen. dennoch bleibt, dass das ergebnis wohl eher nachteilig für euch ist. seid ihr anwaltlich vertreten? dann sollte euer anwalt das gutachen als unbrauchbar angreifen und vor allem auch das gericht darüber informieren, dass der raum vor dem termin wahrscheinlich ausgesprüht wurde. steht dazu nichts im gutachten, kann der gutachter zu diesem punkt nachträglich vom gericht nochmals befragt werden. ich könnte mir vorstellen, dass ein antrag auf ein zweites gutachten dann durchgehen könnte, wenn der richter nicht durch die ergänzung des gutachters bereits von eurer meinung überzeugt werden konnte.
abgesehen davon bin ich nicht davon überzeugt, dass gerüche in der waschküche zur mietminderung berechtigen, denn die brauchbarkeit der wohnung wird dadurch ja allenfalls indirekt und unerheblich gemindert. ein anspruch auf minderung muss aber erheblich sein, sonst ist die minderung ausgeschlossen.
hm, ich bin kein jurist. ist nur meine meinung. trotzdem toi, toi, toi.