Susanne
Über die Miete etc. würde ich mir zurzeit gar keine Gedanken machen.
Von dem Pärchen,d ass sich die Wohnung anschaut, was schriftlich geben lassen auch die Zeitung mit dem Inserat nehmen, die Eigenbedarfskündigung und dann zum Anwalt.
Ich denke, da springt einiges mehr raus als nur die Umzugskosten!
Der_Mario
Hallo.
Da kann ich mich Susanne nur anschließen. Sucht Euch einen Fachanwalt für diese Sache. Bei fingierter Eigenbedarfskündigung kannst Du evtl. weitere Schadensersatzforderungen stellen, evtl. auch dann, wenn die Miete der neuen Wohnung höher ist als die der alten. Führt genau Buch über die entstehenden Umzugskosten, damit Ihr Eure Forderungen beziffern könnt.
Ob so ein vorgetäuschter Eigenbedarf auch strafrechtlich relevant ist, glaube ich allerdings nicht, das müsste Euch aber der Anwalt sagen.
edit: habe noch etwas vergessen, es steht in dem Schreiben, dass man nach 3 1/2 Jahren dazu verpflichtet ist Küche, Bad und Wc zu streichen. Stimmt das ?[/quote:cd5a4]Das ist völliger Dummfug. Was sagt der Mietvertrag zu Renovieren/Schönheitsreparaturen? Nur das zählt! Nimm den Mietvertrag mit zum Anwalt und lass die SR-Klausel auf ihre Wirksamkeit prüfen. Starre Fristen, die den tatsächlichen Zustand der Wohnung nicht berücksichtigen, sind unwirksam.