
Werbung
Miete aussetzen/mindern bei Mietmängel
SC.Thiede hat diese Frage am 09.06.2008 gestellt
Hallo!
Ich wollte fragen, ob ich bei folgenden Mängeln die Miete aussetzen kann, wenn ich zur Behebung eine Frist von 14 Tagen setze:
- Das Ostfenster schließt nicht dicht/ist undicht
- Der Briefkasten lässt sich nicht abschließen
- Es fehlt ein Badezimmerschlüssel
- Schäden an der Badewannenverkleidung
- Fehlende Beleuchtung im Treppenhaus
Vielen Dank
Ich wollte fragen, ob ich bei folgenden Mängeln die Miete aussetzen kann, wenn ich zur Behebung eine Frist von 14 Tagen setze:
- Das Ostfenster schließt nicht dicht/ist undicht
- Der Briefkasten lässt sich nicht abschließen
- Es fehlt ein Badezimmerschlüssel
- Schäden an der Badewannenverkleidung
- Fehlende Beleuchtung im Treppenhaus
Vielen Dank
0 Kommentare zu „Miete aussetzen/mindern bei Mietmängel ”
Antwort schreiben
Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.