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SC.Thiede hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich wollte fragen, ob ich bei folgenden Mängeln die Miete aussetzen kann, wenn ich zur Behebung eine Frist von 14 Tagen setze:
- Das Ostfenster schließt nicht dicht/ist undicht
- Der Briefkasten lässt sich nicht abschließen
- Es fehlt ein Badezimmerschlüssel
- Schäden an der Badewannenverkleidung
- Fehlende Beleuchtung im Treppenhaus
Vielen Dank
Stichwörter: fenster + undicht + miete + mindern + aussetzen

0 Kommentare zu „Miete aussetzen/mindern bei Mietmängel ”

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