Der_Mario
Hallo Firefighter.
Erst hatten die Bewohner des Hauses (a) einen Zettel (von der bseagten Nachbarin) im Briefkasten, dass wir den Rasen nicht mehr betreten sollen. Dann folgte das Zuschrauben der Pforte und nachdem die Schrauben entfernt wurden folgte dass zunageln.
Da auch die Nägel den Weg aus der Pforte gefunden haben <!-- s --><!-- s --> fasste die erwähnte NAchbarin aus dem HAus (b) ihren Mut zusammen und sprach mich an.
Die Konservation war sehr kurz - inhaltlich wiederholte sie ihre Bitte (...)[/quote:9c1d2]
Du meinst Konversation, oder? <!-- s --><!-- s -->
Wo ist das Problem, den Wunsch zu respektieren?! Wie viel weiter wäre denn der "normale" Weg?
Im Mietvertrag ist nichts geregelt, was die Gartenbenutzung angeht.
Ich bin in den Annahme, dass ich das Stück Rasen mitgemietet habe und daher auch betreten darf.[/quote:9c1d2]
Wenn im Mietvertrag nichts über Gartenbenutzung geregelt ist, hast Du auch nichts mitgemietet.
Ob Du den Rasen betreten darfst oder nicht, liegt dann grundsätzlich im Ermessen des Vermieters.
Nach zwei Jahren würde ich behaupten ein Gewohnheitrecht zu haben und mir verbieten die Pforte unnutzbar zu machen.[/quote:9c1d2]
Da liegst Du ziemlich daneben. Die Rechtsprechung erkennt Gewohnheitsrecht zwischen privaten Beteiligten nur sehr selten an. Abgesehen davon gründet sich Gewohnheitsrecht auf "langjährige Übung", was ich bei zwei Jahren nun wirklich nicht erkennen kann. Außerdem ist es nicht ausreichend, wenn lediglich eine (vorübergehende) Duldung vorgelegen hat.
Auf "Gewohnheitsrecht" kannst Du Dich also leider nicht berufen.