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Kleinfisch hat diese Frage gestellt
Techem Abrechnung für eine ETW-Gemeinschaft weist in 2008 erstmals - infolge Austausch Zählergeräte für Heizung, Warmwasser und Kaltwasser - Mietkosten für Erfassungsgeräte (Heizung, WW und KW) aus, die letztlich mir als Mieter einer vermieteten ETW aufgebührdet werden. Ich wurde über die Maßnahme nicht unterrichtet. M.E. ist es nicht statthaft diese Mieten umzulegen. Liege ich da richtig?
Hat jemand bereits Erfahrungen welche Art Verträge da zwischen der Firma techem und der ETW-Gemeinschaft geschlossen werden (Laufzeit Folgekosten Folgejahre?) Alles in allem lassen die sich das kräftig honorieren.
Stichwörter: heizung + miete + erfassungsgeraete

0 Kommentare zu „Miete Erfassungsgeräte umlagefähig”

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