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Mokus hat diese Frage gestellt
Hallo,

uns ist kürzlich eine Mieterhöhung unter Anpassung an den aktuellen Mietspiegel zugesandt worden. Betrachtet man nur den Mietspiegel, wäre die erhöhte Miete auch gerechtfertigt.

Allerdings galt der im Mietspiegel ausgewiesene Preis bereits zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses vor knapp 3 Jahren, der Mietvertrag wurde trotzdem über eine geringere Miete, als im Mietspiegel ausgewiesen, abgeschlossen.

Kann der Vermieter nun unter Hinweis auf den nicht geänderten Mietspiegel eine erhöhte Miete verlangen, obwohl er den Vertrag trotz besseren Wissens mit einer für uns günstigeren Miete abgeschlossen hatte?

LG,
Mokus

3 Kommentare zu „Mieterhöhung / Anpassung an Mietspiegel”

Berthelstal Experte! 07.12.2009 21:17

Anstatt die Rechtmäßigkeit einer Anpassung an den Mietspiegel auf der Basis von vor 3 Jahren zu akzeptieren, stellen Sie hier deren Rechtmäßigkeit in Frage. Sind Sie doch froh, daß Ihnen der Vermieter, anstatt die volle Anpassung damals vorzunehmen, die letzten 3 Jahre eine geringere Miete abverlangt hat.
Verstehe das, wer will.

Mokus 08.12.2009 21:27

Naja, wenn die Miete zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses schon um 20% höher gewesen wäre, wären wir wohl nicht eingezogen. Angepasst wurde damals nicht, der Vermieter hat die Wohnung einfach günstiger angeboten.

edy Experte! 09.12.2009 00:54

Hallo Mokus ,
Wenn die Wohnung teurer gewesen wäre,würden wohl andere Leute in der
Wohnung wohnen----oder auch nicht.
Dann hätte der VM reagiert und die Wohnung günstiger angeboten.

" Angebot und Nachfrage".
Ihr könnt natürlich fristgemäß kündigen.
Wenn ihr "gute" Mieter seid, will der VM euch halten(ohne Mieterhöhung) denn er
kann nicht wissen was nach kommt.
lg
edy

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