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Mieterhöhung / Gutachten
Wird die Miete auf Grundlage eines qualifizierten Mietspiegels erhöht, ist ein anschließendes Gutachten eines Sachverständigen überflüssig. Das gilt auch bei Streitigkeiten über Zulässigkeit und Umfang der Mieterhöhung. (LG Berlin, Az. 65 S 17/03, aus: Tsp 19.07.03, S. I 1)
Entgegengesetztes Urteil:
Die Vermutung des qualifizierten Mietspiegels, die ortsüblichen Vergleichsmieten wiederzugeben, kann durch ein Gutachten entkräftet werden. Weichen die durch Gutachten festgestellten Mieten erheblich von den Werten im Mietspiegel ab (hier: um 30 %), muss detailliert und nachvollziehbar die Vergleichbarkeit der Mietobjekte nachgewiesen werden. Fehlt der Nachweis, gelten die Werte des Mietspiegels. (LG Berlin, Az. 65 S 370/03, aus: GE 2004, S. 1456)