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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hi! Habe letzte Woche einen schlimmen Fehler gemacht und ein (Vor-)Abnahmeprotokoll unterschrieben, dessen Punkte z.T. strittig sind. Bei der Endabnahme möchte ich jetzt einiges davon bemängeln, bzw. im Endeffekt rauskriegen.

Hauptsächlich bemängelt der Vermieter, dass die Wände und Decken nicht gestrichen sind, jok, arbeite ich dran.

Aber es sind auch Punkte drin wie

> Toilette hat Kalkrand (der ist da schon seit meinem Einzug drin...)
> Duschtür aus Führung
> Deckenlicht Dusche funktioniert nicht (das hatte schon immer einen Wackelkontakt und ist laienhaft verdrahtet, so dass ich ungern da rumfummeln möchte)
> Fenster in meinem Zimmer schließt nur schwergängig, bzw. hängt etwas (es schließt ab und vollständig, nur der griff ist bissl schwergänig).

Frage:
Welche dieser Punkte kann ich z.B. bei der Endabnahme rausnehmen, da sie schlichtweg bereits mit der Mietzahlung (Abschreibung der Wohnung anteilig mit Miete verrechnet) abgegolten sind und nicht durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind (z.B. Fenster,,,irgendwann hängt das einfach.... oder Toilette ?( )

Und: Wenn ich diese Punkte unterschrieben hab, ist das Quasi ein Schuldeingeständnis, so dass ich mich für haftbar erkläre oder ist das eher wie "ich seh das auch so, aber das ist klarer Verschleiß und kein Schaden/Schönheitsreperatur"

Helft mir doch ein wenig bei der Argumentation für die Endabnahme; ausserdem würde ich mich sehr über tips für die Friststetzung der Kautionsrückzahlung bei der Endabnahme freuen.

Bitte um baldige Antwort, die Übergabe rückt behende näher ... :-/

4 Kommentare zu „Bestreiten von Punkten des Übergabeprotokolls”

Susanne Experte!

Die Unterschrift des Protokolls bedeutet Anerkennung. Wie hättest Du denn die Unterschrift interpretiert???
Dass die Schäden schon vor Deinem Einzug bestanden haben, kannst Du nur mit dem Einzugsprotokoll belegen, dazu sind die da.
Kannst Du es nicht, solltest Du die Schäden beheben.

Mit der Kautionsabrechnung hat der VM bis zu 6 Monate nach Mietende zeit, Schäden, die nicht im Protokoll stehen, können auch nicht mehr geltend gemacht werden.

fin Experte!

Kalkrand und Deckenlicht im Bad dürften wohl die kleinsten Probleme sein. Mal einen richtigen Kalklöser kaufen und Essigessenz und die Toilette mal richtig schrubben. Es gibt auch eine Reinigungscreme namens Putzstein. Da bekommt man Sachen mit weg, die man glaubte nie mehr wegzubekommen. Für den Wackelkontakt an der Deckenlampe kann ein in Elektoarbeiten versierter Bekannter abhelfen. Kennt man einen solchen nicht, einen Elektriker bestellen. Das kostet doch nicht die Welt.
Ein handwerklich begabter Mensch kann auch die Duschtür wieder in die Führung bekommen, es sei denn sie ist kaputt.

Matthias1982

ai die duschtür ist wohl kaputt ;-/

die meisten schäden konnte ich und mein vater beheben.

unter welchen umständen kann der vermieter mit der auszahlung der kaution (und sauberem übergabeprotokoll) 6 monate nicht zahlen?

ist er nicht zu einer teilauszahlung verpflichtet?

darf ich ihm dafür zinsen berechnen, wenn er einbehält und wie hoch dürfen diese sein?

Susanne Experte!

Nach BGB muss die Kaution zinsbringend angelegt werden, Du hast also grundsätzlich Anspruch auf Zinsen ab Kautionszahlung, i.d.R. in Höhe eines Sparbuchs.
Die Dauer zwischen Mietende und Kautionsabrechnung wurde von verschiedenen Gerichten unterschiedlich eingeordnet, daher geht man hier von 4-6 Monaten aus. - das ist eine "kann" -Regelung. Falls nicht einzusehen ist, warum der VM das herauszögern sollte, kann man den VM auch schriftlich zur Auszahlung drängen. Über die 6 Monate hinaus darf er noch eine angemessene Summe für eine zu erwartende Nachzahlung aus Betriebskostenabrechnung, falls diese noch nicht erfolgt ist, einbehalten.
"Angemessen" könnte die Höhe der letzten Nachzahlung sein.

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