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laser hat diese Frage gestellt
Hallo mein VM hat ein Mietehoehungsverlangen geschrieben. Meine Wohnung ist eine 67qm 2-zimmer EG mit Terrasse Wohnung. Bei den Vergleichwohnungen beruft er sich auf folgendes:
wohnung 1) 1-zimmer EG ( +Blakon) 30,8qm
( hat aber tasaechlich 35 qm)

Wohnung 2) 2- Zimmer DG Wohnung + Balkon 38 qm ( hat aber tasaechlich 42 qm )
Wohnung 3)2-Zimmer 1. Etage baugleich wie Mieter aber 2 Balkone 63 qm ( tatsaechlich aber 67 qm)

Wohnung 3 liegt Baugleich ueber der Wohnung des Mieters. Warum da VM einmal Warm-qm Flaeche als Vergleichwohnung nimmt , und beim Mieter mit der Erhoehung die richtige Mietvertrags qm Flaeche nimmt ist unklar.

Ausser das die vergleichswohung bei 2 Wohnungen um mehr als 40-50 % von der Groesse abweichen als vergleich, handelt es sich wie oben beschriben auch um DG Wohungen bzw 1.OG. Ist somit nicht schon dieses Mieterhoehungsverlangen gescheitert? Weiterhin stimmen ja die qm Flaechen im Erhoehungsverlangen nicht mit der tasaechlichen Mietflaeche ueberein. Ist auch dort die Unwirksamkeit des Verlangens gegeben?

Danke
M

3 Kommentare zu „mieterhoehung”

Berthelstal Experte! 16.04.2010 12:24

Die Miete sollte sich nach dem örtlichen Mietspiegel oder vergleichbaren Wohnungen richten.
Die qm-Fläche ist aber bei der Berechnung nicht allein entscheidend, sondern auch Ausstattung und eventuelle Modernisierungen. Wenn eine sogar ganz genau vergleichbare Wohnungsgröße vorhanden wäre, kann die Erhöhung unterschiedlich hoch ausfallen.
Ohne sich beim Vermieter sachkundig zu machen, können Sie hier keien schlüssige Antwort erwarten.

laser 16.04.2010 12:32

Hallo
bei uns gibt es keinen ortsueblichen Mietspiegel. Die obere Wohnung ist exakt genauso gross wie meine.
die anderen wohnungen weichen wie gesagt zum teil zwischen 40-50 % ab von der Groesse als Vergleich.
wenn sich VM bei der Mieterhoehung gerade speziell auf die qm Flaeche beruft, und als Vergleichwohnungen dessen qm-flaeche und Preise nennt, die dann nicht stimmen ?

Berthelstal Experte! 16.04.2010 12:43

Sprechen Sie mit dem Vermieter. Es gibt immer einen Verursacher; nur er kann Ihnen seine Gedanken erklären, warum das so ist oder nicht.

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