Gast
Hallo,
das der Vermieter den Eingang Nachweisen muß weiß ich auch, leider kann ich auch nicht §§ dazu finden ?
Ist aber wohl im BGB geregelt, nicht nur auf Vermieter-Mieter bezogen sondern allgemein - Schreiben muß im "Einzugsbereich" des Emfpängers gelangt sein !
gruß
Gast
Hallo,
das der Vermieter den Eingang Nachweisen muß weiß ich auch, leider kann ich auch nicht §§ dazu finden ?
Ist aber wohl im BGB geregelt, nicht nur auf Vermieter-Mieter bezogen sondern allgemein - Schreiben muß im "Einzugsbereich" des Emfpängers gelangt sein !
gruß[/quote:125b9]
Trotzdem vielen Dank für die Bestätigung <!-- s --><!-- s --> )