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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin mit meinen Geschäft umgezogen. Die alten Geschäftsräume sind bereits gekündigt und verlassen. Die Kündigungsfrist ist auch schon abgelaufen.

Jetzt hatte ich für meine Kunden ein Hinweisschild in den alten Räumen angebracht wo sich das neue Geschäft nun befindet. Dieses hat aber der Vermieter sofort wieder entfernt obwohl die Räumlichkeiten noch nicht weitervermietet sind.

Nun wollte ich fragen ob ich nicht das Recht habe meine Kunden zu informieren obwohl ich die Räumlichkeiten schon verlassen habe?

Vielen Dank im Voraus, Andreas
Stichwörter: hinweis + neuen + geschäftsräumen

4 Kommentare zu „Hinweis zu den neuen Geschäftsräumen”

gisi

hallo,
Nun wollte ich fragen ob ich nicht das Recht habe meine Kunden zu informieren obwohl ich die Räumlichkeiten schon verlassen habe?
[/quote:51dfc]
ja hast du, wenn ich mich recht erinnere 6 monate, auch wenn der laden schon wieder vermietet ist.
ein ehemaliger freund hatte das gleiche problem und hat es ganz einfach gelöst. eine palette vor den ehemaligen laden aufgestellt und 2 plakate darauf montiert "wir sind umgezogen" für kleines geld bei der stadt die erlaubnis geholt. ich denke dein zuständiges ordnungsamt kann dir da weiterhelfen, einfach mal anrufen.

AndreasD

Hallo,

danke für die schnelle Antwort. Ist ja Super. Es wäre jetzt natürlich noch toll wenn jemand wüßte wo das geschrieben steht. So kann ich es bei Bedarf meinen ehemaligen Vermieter vor die Nase halten.

MfG Andreas

gisi

hi andreas,
habe schon versucht was im netzt zu finden, leider ohne erfolg. ich glaube mich erinnern zu können das der "freund" die auskunft vom bau- oder gewerbeamt unserer stadt hatte.

AndreasD

Ja ok, vielen Dank!!! Das hat mir sehr weitergeholfen. Damit dürfte das erledigt sein! <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Dann wünsche ich auf alle Fälle noch einen schönen Tag!

Gruß Andy

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