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Penny hat diese Frage gestellt
Ich habe eine Mieterhöhung erhalten, in der die Miete vergleichbarer Wohnungen als Grundlage genommen wurden. Es gibt für unsere Stadt keinen Mietspiegel.
Jetzt hab ich festgestellt, dass alle aufgeführten Wohnung im Bestand meines Vermieters sind. Ein andere Vermieter in unserer Siedlung bietet eine vergleichbare Wohnung (sogar noch in besserem Zustand, da mehr modernisiert wurde) für 50Cent/m² weniger an. Muss ich die Mieterhöhung akzeptieren?
Stichwörter: mieterhhung + nach + vergleichsmiete

2 Kommentare zu „Mieterhöhung nach Vergleichsmiete”

Mietermini Profi 30.06.2008 10:54

Hallo Penny,

grundsätzlich spricht nichts dagegen Wohnungen aus dem eigenen Bestand des Vermieters heranzuziehen. Die Frage ist vielmehr, ob der Mietpreis ortsüblich ist. Halten Sie ihn für zu hoch, würde ich zunächst versuchen mit dem Vermieter eine Einigung herbeizuführen. Denn, stimmen Sie nicht zu, wird der Vermieter Sie auf Zustimmung verklagen. Im Rahmen des Gerichtsverfahrens wird dann u. U. vom Gericht ein Gutachter bestellt, der den Mietpreis für Ihre Wohnung ermittelt.
Kommt er auf einen ähnlichen Erhöhungsbetrag wird das Gericht Sie zur Zustimmung verurteilen.

Gruß Mietermini

Penny 30.06.2008 18:47

Hallo Mietermini :)
unsere Siedlung wird von 2 großen Wohnungsgesellschaften verwaltet. Unsere hat nur wenige Modernisierungen vorgenommen. Die andere Gesellschaft hat alle Wohnungen gründlich saniert und nimmt bis zu 50Cent weniger Kaltmiete. Die Frage ist, was gilt als "Ortsüblich" und was passiert mit den Mieterhöhungen meiner Mitbewohner, die eventuell nichts dagegen machen? Für mich sind es 10 Euro, die ich verschmerzen kann. Doch hier wohnen viele, die sehr wenig Geld verdienen und denen diese 10 euro sehr fehlen werden.

Danke für die Antwort
Penny

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