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bibi5000 hat diese Frage gestellt
Wir (2 Eheleute mit Kind) bewohnen seit vier Jahren das Haus der Lebenspartnerin eines nahen Verwandten. Vor kurzem haben sich die beiden im Streit getrennt und folgende vertrackte Situation ist entstanden:

Direkt an dem Haus, das wir bewohnen haben die beiden schon lange vor unserem Einzug einen Anbau errichtet, den die beiden bis vor kurzem zusammen bewohnt haben. Die Besitzverhältnisse wurden so aufgeteilt: Der Altbau wurde von der Lebensgefährtin erworben, der Neubau befindet sich im Besitz des Verwandten. Da der Neubau für die beiden vom Platz her vollkommen ausreichte entschieden sie sich, den Altbau zu vermieten. Da wir Familienzuwachs erwarteten entschieden wir uns kurzerhand das Haus zu mieten.

Der Neubau bildet ein eigenständiges Wohnhaus, allerdings wurde im Zuge des Neubaus auch das alte Haus um ein Zimmer erweitert, wobei einfach ein Zimmer vor das Aussenfenster der Küche im Altbau gesetzt wurde, so daß jetzt das Küchenfenster in einen Raum hineinblickt. Dieses neue Zimmer ist nur durch den Altbau begehbar, zum Neubau existiert kein Durchgang. In der Teilungserklärung gehört das Zimmer zum Neubau, da es ja auch einen Teil des neu angebauten Hauses bildet, obwohl es schon immer als Teil des Altbaus genutzt wurde und auch wie schon gesagt nur von hier zugänglich ist. Garten und Vorgarten wurden ähnlich pragmatisch mit geradem Schnitt durch das Grundstück aufgeteilt.

Im Laufe der Trennung haben sich die beiden entschieden, ihre Häuser zu verkaufen. So weit, so gut, allerdings beharrt nun mein Verwandter darauf, daß das betreffende Zimmer zu seinem Haus gehört und folglich mit verkauft werden soll. Vor kurzem hat er das Haus einem Makler übergeben und der Anzeige entnehme ich, daß das Zimmer als Teil des Neubaus verkauft werden soll, d.h. daß das Zimmer von unserer Wohnung abgetrennt werden müsste. Im Klartext bedeutet das für uns, daß ein Toilettenfenster, das Küchenfenster und eine Tür zugemauert werden müssten und auf seiten des Neubaus ein Durchbruch oder eine Treppe geschaffen werden müsste, um überhaupt in das Zimmer zu kommen.

Was das Problem noch pikanter macht: Als wir das Haus vor vier Jahren gemietet haben, habe ich dem Inhalt des Mietvertrags keine große Beachtung geschenkt, da das Verwandschaftsverhältnis wirklich SEHR nahe ist und dort tatsächlich Details geregelt waren wie die Mitbenutzung des Grills im Garten. Was leider nicht im Mietvertrag steht: Das betreffende Zimmer.
Das ist uns leider erst aufgefallen, nach dem der betreffende Verwandte seine Besitzansprüche auf das Zimmer klargemacht hat.

Meine Frage: Ist ein solcher Vertrag rechtens? Muß ich die Zimmer nachzählen, bevor ich einen Mietvertrag unterschreibe? Das Zimmer ist nur von unserem Haus begehbar, ist in keiner Weise abgetrennt, noch wurden wir irgendwie darauf aufmerksam gemacht, daß dieses Zimmer nicht mitvermietet wird oder nicht genutzt werden darf.

Weiterhin: Müssen wir nun Kaufinteressenten des Nachbarhauses gestatten, unser Haus zu betreten, damit sie den betreffenden Raum besichtigen können? Oder können wir uns weigern und weiterhin auf den Umstand hinweisen daß wir den Anspruch erheben dieses Zimmer gemietet zu haben und keinem Umbau zustimmen?

5 Kommentare zu „Zimmer nicht im Mietvertrag aufgeführt”

Bladder Experte! 28.02.2011 05:46

Sie müssen den Kaufinteressenten Ihres Vermieters, zusammen mit Ihrem Vermieter eine Besichtigungsmöglichkeit einräumen.

Liegt denn für dieses separate Zimmer überhaupt eine Baugenehmigung vor?

bibi5000 28.02.2011 11:15

In diesem Fall wären das nicht die Kaufinteressenten unseres Vermieters, sondern die des Nachbarn.

Soweit ich weiß, liegt für den Neubau eine Baugenehmigung vor.

Bladder Experte! 28.02.2011 12:00

Lesen Sie doch bitte die ersten beiden Zeilen noch einmal! Da steht, wem Sie die Besichtigung immer erlauben müssen.

bibi5000 28.02.2011 13:48

Ich vermute, Sie wollen sagen, daß der Eigentümer des Nachbarhauses das Zimmer sozusagen stillschweigend an uns vermietet, obwohl kein schriftlicher Mietvertrag besteht?

Bladder Experte! 28.02.2011 16:43

Nein, ich damit was viel einfacheres: Sie brauchen dem Nachbarn keine Möglichkeit zu geben, durch Ihre Wohnung in sein Zimmer zu kommen.

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