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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo
Ich suche Rat bei folgendem Problem...
Beim Auszug aus der Wohnung haben wir diese voll bezugsfertig hinterlassen...Nur die Fenster sollten noch geputzt werden obwohl diese nicht sonderlich dreckig waren...Aus diesem Grunde wurde unserer (Freundin u Ich) kaution vorerst einbehalten um nach abzug der Reinigungskosten diese an uns zu überweisen... Nach 8 wochen wurde immernoch kein Geld überwiesen und ich schrieb unseren Ex-Vermieter an er solle doch dieser, im Vertrag festgelegten Überweisungsfrist von 6 Wochen nachkommen...Es wurde darauf hin ein Betrag von 40€ überwiesern und bei dem Betreff stand: Brief folgt... dass ist nun 2 Wochen her und kein Brief kam an in dem sich der ehem. Vermieter dazu äusert was aus den restlichen 460€ wurde...
Bin 23 jahre alt und hab leider noch keine Erfahrung mit solchen Auseinandersetzungen und hoffe auf Beistand... Hab Angst das durch das Einschalten eines Anwalts zu hohe kosten auf mich zu kommen...
Vielen Dank für Ihr Interesse und ihrer evtl. Meinung oder Rat...
Mit freundlichen Grüßen,
Flo

1 Kommentar zu „Mietkaution! nicht vollständig zurückerhalten-was tun???”

Der_Mario Experte!

Hallo.

Fordere Deinen Ex-Vermieter schriftlich auf, die Mietkaution zurückzuzahlen oder Dir eine schriftliche Aufstellung seiner Forderungen (unter Angabe von Grund und Höhe), die er mit der Kaution verrechnen möchte, zuzustellen. Gib ihm eine angemessene Frist (ich würde eine Frist von 2 Wochen vorschlagen).

Auch wenn die Rechtsprechung dem Vermieter in der Regel 3 bis 6 Monate zur Überprüfung eventueller Ansprüche zubilligt (manchmal auch länger) bezieh Dich auf die mietvertraglich festgelegte 6-Wochen-Frist und stelle klar, dass diese Frist bereits abgelaufen ist.

Lässt der Vermieter Deine Frist verstreichen, ist er automatisch in Verzug. Weise ihn deshalb darauf hin, dass er nach Ablauf der Frist Verzugszinsen zahlen muss.

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